Schulbetrieb ab dem 26.04.2021

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

 

Wie Sie sicherlich über die Medien erfahren haben, gibt es wegen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein neues Bundesgesetz. Es ist heute in Kraft getreten.

Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.

Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich Ihre Schule befindet.

Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie

Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:

  • Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. 
  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus. 
  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen. 
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
  • Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt. 
  • Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.

Das heißt für uns im Märkischen Kreis, dass die Schüler*innen der Jahrgänge 5-9 und der EF weiterhin Distanzunterricht haben werden. Wir haben heute im Märkischen Kreis eine Inzidenz von 219,9.

Wir liegen also weit über einer Inzidenz von 165. Unter 165 wäre Wechselunterricht möglich.

Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weist gestern das Ministerium, Staatssekretär Richter, noch einmal besonders hin:

  • Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests. 
  • Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021. 
  • Als Abschlussklassen gelten weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen, der entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs. 
  • Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier wird die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse durch die Schule an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021.

Klassenarbeiten und Klausuren

„Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Mit einem gesonderten Erlass vom 22. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird.Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10, in denen Schülerinnen und Schüler an der ZP 10 teilnehmen; hier sind unverändert mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist. Die ZP 10 darf jedoch nicht zur Bildung der Vornote gemäß § 32 Absatz 1 APO-SI herangezogen werden.

Die in § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I eröffnete Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss.“

Abschließende Bemerkungen

Auf der Grundlage des eingangs dargestellten Bundesgesetzes ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb erneut auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung möchte die damit verbundene Gelegenheit jedoch zur Etablierung einer klaren Regelung zum Schulbetrieb nutzen, die unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens möglichst für einen längeren Zeitraum Bestand haben sollte. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Umstellung des Schulbetriebes gemäß den Regelungen des Bundesgesetzes in den kommenden Tagen und auch am kommenden Wochenende eng begleiten und beratend für Schulen und Schulträger zur Verfügung stehen.

 

Ich wünsche Ihnen trotz Corona und der schwierigen Situation zu Hause ein schönes Wochenende.

 

Bleibe Sie gesund!

Liebe Grüße

Frank Bisterfeld

Schulleiter

 

Weitere Fotos könnt ihr euch auf unserem Instagram-Account anschauen cool  @starg_luedenscheid

 
Inzwischen ist es schon fast zur Tradition geworden, dass das Cover des Schulplaners von unseren Schülerinnen und Schülern jährlich neu gestaltet wird. Das Motto für 21/22 lautet "Grüne Schule" und zahlreiche Entwürfe von Klasse 5 bis zur Q2 erreichten die SV. Mit einer Stimme mehr als der zweitplatzierte Vorschlag setzte sich in einem knappen Abstimmungsverfahren letztendlich doch das Bild von Pauline Leichter aus der EF durch.
 
TITELBILD 2021/2022 (Pauline Leichter)
Wir freuen uns sehr, dass auch in diesem Schuljahr so viele tolle Entwürfe eingegangen sind. Daher hat sich die SV dazu entschlossen, weitere Entwürfe auf der Rückseite des Schulplaners abzubilden. Außerdem können sich die Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien auf weitere Kollagen ihrer Entwürfe freuen. Diese werden an diversen Orten in der Schule zu finden sein.
 
Die SV sagt VIELEN DANK und wünscht Euch erholsame Osterferien!

Klicken Sie die Bilder an und sie gelangen zu unseren Informationsbroschüren unserer Schule und unsere angebotenen Profilklassen!                           

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Nicht  jeder  Schüler  ist  gut  gerüstet  für  den  digitalen  Unterricht! 

(Schulleiter Frank Bisterfeld und der Vorsitzende des Rotary-Clubs Lüdenscheid Zeppelin Christoph Schulte)

Schulleiter  Frank  Bisterfeld  hat  die  Adolf-Reichwein-Gesamtschule  in  Lüdenscheid  nach dem  ersten  Lockdown  im  Frühjahr  gut  auf  den  digitalen  Unterricht  vorbereitet.  Schon  früh wurden  Lehrer  und  Schüler  in  die  Konferenzplattform  Microsoft  Teams  eingebunden  und umfassend  geschult.  Um  ausreichendes  WLAN  in  der  Schule  für  die  Zeit  der  parallelen Beschulung  vor  Ort  und  zu  Hause  sicher  zu  stellen,  wurde  bei  der  Stadt  mehrere  Hotspots beantragt  und  kurzfristig  installiert.

Trotz  der  Entspannung  nach  den  Sommerferien,  wurde  vorrauschauend  und  in  Erwartung eines  zweiten  Lockdowns  im  Herbst  eine  Umfrage  bei  den  Schülern  durchgeführt,  in  der abgefragt  wurde,  wie  gut  die  Schüler  für  den  digitalen  Unterricht  technisch  ausgestattet  sind. Wie  wichtig  diese  Umfrage  war,  zeigt  das  Ergebnis:  mehr  als  450  Schüler  haben  keinen Zugang  zu  einem  Computer  oder  zu  einem  Laptop.  In  vielen  Familien  müssen  sich  mehrere Geschwister  vorhandene  Geräte  teilen.  Somit  bleibt  häufig  nur  das  Handy, für das das WLAN-Guthaben meist  schnell verbraucht  ist.

Info 23

 

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler!

 

Zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes, gesundes und glückliches Jahr 2021. Aus den Medien haben Sie sicherlich bereits einiges zum Schulbetrieb im Januar 2021 erfahren. Gestern haben wir die Verfügung der Landesregierung zum Schulbetrieb bis zum 31.01.2021 erhalten. Hier nun die wichtigsten Regelungen, wie der Schulbetrieb im Januar abläuft.

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten.

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.


Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG.
Der Distanzunterricht soll eine sehr hohe Qualität haben. Wir übernehmen unser eingeübtes Modell: Der Stundenplan wird 1:1 auf Zuhause übertragen, auch der Nachmittagsunterricht. (Sportunterricht ebenfalls). Unterricht wird auch vertreten. Es gilt der Vertretungsplan. Jede erteilte Stunde wird dokumentiert (Klassenbuch, Kursbuch). Die KuK erteilen den Unterricht auf Distanz über Teams und sind in ihren Stunden für ihre Lerngruppe präsent. Die Anwesenheit wird in jeder Stunde überprüft, die Fehlzeiten notiert (Klassenbuch, Kursheft) und die Entschuldigungen eingefordert und archiviert. Die Krankmeldung im Sekretariat muss telefonisch erfolgen erfolgen. Wenn SuS unentschuldigt fehlen, wird das dokumentiert. Das geht dann um eineSchulpflichtverletzung. Die Schulleitung wird in Kenntnis gesetzt. Wenn mehrere Kinder einer Familie sich einen PC oder ein Smartphone teilen müssen, sollten wir individuelle Lösungen finden. Bitte kontaktieren Sie die Schulleitung. Wir haben leider noch keine Leihgeräte geliefert bekommen. Auch wissen wir nicht, wie viele Geräte wir bekommen werden. Die Leistungen Ihres Kindes wird bewertet, positiv wie negativ.

Der Distanzunterricht beginnt für alle SuS am Montag, 11.01.2021. Montag und Dienstag gibt es keinen Nachmittagsunterricht. Der Unterrichtsschluss (zu Hause) ist an den beiden Tagen um 12:40.

Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.

Das gilt für Jg. 10, die Q1 und die Q2. Es erfolgt Distanzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge kommen nicht in die Schule.


Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.


Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. (Anlage beachten)

Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

Während der Betreuungsangebote in der Schule findet kein regulärer Unterricht statt.

Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht.

Also: Es findet für die Kinder des 5. und 6. Jahrgangs, die in die Betreuung kommen, kein Unterricht statt. Die Betreuung bzw. Aufsicht beim Erledigen von Aufgaben erfolgt bei uns durch die beiden Sozialarbeiterinnen und bei sehr hohem Personalbedarf durch weitere pädagogische Kräfte. Die Betreuung erfolgt zunächst im Freizeitbereich. Die Betreuungszeiten orientieren sich am regulären Stundenplan der jeweiligen SuS des fünften und sechsten Jahrgangs bzw. der Klasse. Diese Kinder werden jahrgangsweise betreut. Es gelten die bekannten Hygieneregeln wie z.B die Maskenpflicht und das Einhalten der Abstände.


Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende
Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 ……………..; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.

Hierzu gehören die Nachschreibetermine, die bereits stattfinden. Die Spanischprüfungen in der Oberstufe sind zwingend erforderlich und finden statt.


Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Anlage: Anmeldung Betreuung

 

Liebe Grüße

Frank Bisterfeld, Schulleiter

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Sie als Eltern, ihr als Schülerinnen und Schüler und wir als Schule standen in diesem Jahr vor nie gekannten Herausforderungen. Trotzdem haben wir gemeinsam in der Krise positiv gehandelt.

Sie haben als Eltern unser konsequentes Hygienekonzept mitgetragen und Sie haben auf Ihre Kinder eingewirkt, sich richtig zu verhalten, damit sie in der Schule sich selbst und andere Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer schützen konnten.

So hatten wir nur 6 Corona- Fälle mit Quarantäne Maßnahmen. Sicherlich ein Erfolg bei den hohen Inzidenzwerten im Märkischen Kreis und in Lüdenscheid.

Ich habe sehr viel Zustimmung zu unserm Handeln wahrgenommen. Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Verständnis. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schülern, die konsequent ihre Maske getragen haben, was nun wirklich nicht immer einfach ist.

Wir wissen nicht, wie der Schulbetrieb am 11. Januar 2021 beginnen wird und was Sie, Ihre Kinder und uns erwartet. Ich werde Sie aber rechtzeitig informieren, wenn die Landesregierung Entscheidungen getroffen hat, die wir dann umsetzen können.

Ich wünsche Ihnen, trotz der Corona Krise, schöne Weihnachten, möglichst ruhige und gesunde Tage und eine gutes, glückliches Jahr 2021.

Bleiben Sie gesund! Bleibt ihr gesund!

 

LG

Frank Bisterfeld, Schulleiter

 

An die
Erziehungsberechtigten der 4. Grundschulklassen!

Information über die Adolf-Reichwein-Gesamtschule und die bevorstehenden Anmeldungen im Februar 2021

Liebe Eltern der Kinder im 4. Grundschuljahr,

unter normalen Umständen hätte wir am Samstag, 28.11.2020, unseren Tag der Offenen Tür und unseren traditionellen Adventsbasar durchgeführt. Wir hätten Sie umfassend über unsere Schule, die Schullaufbahnen und unsere Schwerpunkte informiert. Durch Corona und die Pandemie ist uns das nicht möglich gewesen. Auch die anderen Schulen müssen auf diese Infotage verzichten.

Dennoch wollen wir Sie in anderer Weise informieren. Zunächst erhalten Sie einen Flyer als Kurzinformation. Auf unserer Homepage finden Sie rechts Informationen zu den Anmeldungen Jg. 5 und der Oberstufe. Darüber hinaus finden Sie dort weitere Hinweise und Informationen über unsere Schule. Sicherlich ist es für sie eine verantwortungsvolle Aufgabe zu entscheiden, auf welche Schule ihr Kind ab dem Sommer 2021 gehen soll. Hierbei wollen wir Ihnen helfen. Deshalb schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage. Wir stellen viele Berichte und Präsentationen ein, damit Sie sich umfassend mit Ihrem Kind informieren können. So stellen sich z.B. in nächster Zeit alle Schwerpunktklassen unserer Schule vor. Auch unserer Schulleben lernen Sie kennen und Sie erhalten Einblick in Lernergebnisse.

Einen digitalen Informationsabend wird es auch geben:

13. Januar 2021, 19:00, über das Video-Programm ZOOM:

 
 
Zoom-Meeting am 13.01.2021 beitreten:

Meeting-ID: 836 7330 5025

Kenncode: 771049

An diesem Elternabend stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Schullaufbahnen an der Gesamtschule vor. Wir informieren Sie umfassend über unsere Leitbilder und die pädagogischen Schwerpunkte der Schule. Es wird auch die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen.

Auch werden wir zusätzlich ab dem 13.01. 2021 digitale (auch über das Video- Programm ZOOM) Sprechstunden einrichten. Die Zeiten geben wir über die Homepage bekannt.

 

Wir weisen schon jetzt auf unsere Anmeldetermine hin:

Anmeldungen im Februar 2021:

Mittwoch, 24. Februar: 8:00 – 18:00

Donnerstag, 25. Februar: 8:00 – 18:00

Freitag, 26. Februar: 8:00 – 18:00

Anmeldung nur mit Terminreservierung unter 02351-9593-0

Reservierungen sind ab dem 1.Februar möglich.
An allen Tagen stehen Ihnen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zur Seite.

Weitere Informationen unter www.starg.de.

 

Mit freundlichen Grüßen

Frank Bisterfeld                          Kirsten Michalzik

Schulleiter                                  Abteilungsleiterin 5-7  

 

Salvete discipuli et discipulae!

Latein ist eine tote Sprache? Auf keinen Fall - hier erfahrt ihr, wie lebendig Latein ist!

Es gibt so viele gute Gründe, dieses Fach in der Schule zu wählen - egal ob in der Sek I oder in der Sek II. Wir wollen euch hier (Präsentation Latein Fachinformation als PDF Download) zeigen, welche Vorteile dieses Fach für euch bietet. Eure Mitschüler*innen präsentieren euch die Informationen sogar in einem unterhaltsamen Video (Video „Warum Latein“).

Und wer sich schon einmal in der Muttersprache Europas (Mutter Latein und ihre Sprachfamilie) ausprobieren möchte, kann sich an eine erste Übersetzung (Erste Lateinübersetzung) wagen oder diese kleine Übung (Rotkäppchen) absolvieren. Wir sind uns sicher, dass ihr sogar diesen ersten Vokabeltest (Erster Vokabeltest) summa cum laude bestehen werdet! An unserer Europaschule lernen wir so unsere kulturellen Wurzeln kennen und wie uns Latein als Sprache alle verbindet.

Unser Fach bietet euch aber nicht nur Einblicke in Sprache, Geschichte, Philosophie und Kultur, sondern gibt euch auch Gelegenheit, eurer Kreativität freien Lauf zu lassen. Dies wollen wir euch in zwei Videos von ehemaligen Schüler*innen zeigen, die die römische Mythologie auf fantastische Weise umgesetzt haben: Es geht dabei um die Geschichten von Orpheus und Eurydike (Video „Orpheus und Eurydike“) und Narziss und Echo (Video „Echo und Narziss Musical“). Viel Spaß!

Valete! (Bleibt gesund!)

Liebe Schulgemeinde, ein turbulentes Jahr liegt fast hinter uns. Wäre Corona nicht, hätten wir gestern unseren Adventsbasar und den Tag der offenen Tür gefeiert. Dieses Jahr ist alles anders. Aber lasst uns doch etwas in vergangenen Zeiten schwelgen! Mit den folgenden Impressionen wünschen wir einen schönen und gesunden 1. Advent!

Hier ein paar Eindrücke des letzten Adventsbasars unter "normalen" Bedingungen!

 

Hier zahlreiche Bilder des letztjährigen Tages der offenen Tür (2019)!

 

 

Anmeldungen 2026-2027

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